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Liebe Gäste

                                                                                                                                                                                                    

Wir freuen uns, dass wir Sie beherbergen dürfen. Wir möchten Ihnen einen unbeschwerten und sicheren Aufenthalt bei uns ermöglichen. Dafür haben wir ein Corona-Schutzkonzept erarbeitet, welches sich an den aktuellen Empfehlungen und Weisungen des Kantons, BAG‘s und des Branchenverbandes orientiert. Mit der Buchung gilt das jeweils aktuellste Schutzkonzept als akzeptiert. Es gilt für alle Gäste und für uns.

 

1. Gästezahl und Aufenthalt

Um den Mindestabstand gewährleisten zu können, beherbergen wir im Haus maximal 20 Personen (statt 28) und keine Minderjährigen unter 12 Jahren (ausser nach Absprache bei geschlossenen Gesellschaften oder Seminaren).

Das Berghotel Sterna ist auch zu Corona-Zeiten ein besonderer Ort um zu Entschleunigen und die Ruhe zu geniessen. Deshalb bieten wir einen Aufenhalt ab 2 Nächten an.

 

2. Ankunft und Check-In

Das Wichtigste: Reisen Sie nur gesund an (auch ohne Erkältung, Schnupfen, Husten etc.) und wenn Sie sicher sind, dass Sie in den vergangenen 10 Tagen keine Risikokontakte hatten.
Für den Check-In braucht es ein gültiges 2G-Zertifikat für die gesamte Aufenthaltsdauer. Damit wir genügend Zeit für die Reinigung und Desinfektion haben und sich die An- nicht mit den Abreisenden mischen, bitten wir Sie, nicht vor 15 Uhr einzuchecken (Ausnahmen nach Absprache). Wenn Sie früher ankommen, können Sie das Gepäck im Schuhraum deponieren und noch etwas spazieren gehen oder falls das Zimmer bereits gemacht ist, sich im Zimmer aufhalten. Der Aufenthalt in den allgemeinen Räumen und eine Konsumation sind vor 16 Uhr nicht möglich. Yogamatten und -decken, Hausschuhe, Mützen, Sonnenbrille etc. bitte selber mitbringen. Es ist kein Verleih mehr möglich.

3. Zimmer

Für die Zimmer mit Etagendusche/WC werden WC, Dusche und Lavabo fest zugeteilt (i.R. max 2 Personen pro Dusche/WC/Lavabo). Während Ihres Aufenthaltes betreten wir das Zimmer nicht. Nach 2-3 Tagen oder bei Bedarf wechseln wir die Frottee-Wäsche und reinigen das Zimmer. Wenn etwas fehlt oder gewechselt werden soll, kann das jeden Tag an der Rezeption bestellt werden.

 

4. Aufenthalt

In den allgemein zugänglichen Räumen gilt die Maskenpflicht. Bitte bringen Sie genügend eigene Masken mit, wir verkaufen und waschen keine, und einen Beutel zur Aufbewahrung am Tisch. Die Maske kann abgezogen werden, wenn Sie am Tisch sitzen und etwas konsumieren. In der Lounge kann nicht konsumiert werden.

Wir teilen Ihnen den Platz am Tisch so zu, dass Sie genügend Abstand haben (ausser bei Personen aus dem gleichen Zimmer). Zum Plaudern mit Gästen aus anderen Zimmern muss der Mindestabstand eingehalten und die Maske getragen werden. Bitte betreten Sie keine Betriebsräume auch nicht die Rezeption, wir kommen zu Ihnen.

Wir lüften regelmässig (etwas Warmes zum Anziehen mitnehmen) und haben Luftfilteranlagen mit UV-C in Betrieb. Die Sauna und das Alpenbad können alleine oder von Personen die zusammengehören gebucht werden. Für Gruppen bleibt die Sauna geschlossen.

Falls Sie während Ihrem Aufenthalt Symptome entwickeln gilt folgendes Vorgehen:
Sie melden sich für einen Schnelltest an (wir haben die Adressen) und packen vorsorglich Ihre Reisetasche/Koffer. Mit Ihrem Handgepäck gehen Sie zum Schnelltest. Ist der Test negativ, kommen Sie wieder zurück, geniessen Ihre Ferien und werden hoffentlich rasch wieder ganz gesund.
Ist der Test positiv müssen Sie direkt nach Hause in Isolation reisen und befolgen dort die weiteren Instruktionen der zuständigen Behörde. Wir schicken Ihnen das Gepäck nach 3 Tagen zurück.

5. Abreise und Check-Out

Damit wir wieder genügend Zeit für die Reinigung haben, bitten wir Sie i.R. bis 11 Uhr das Zimmer frei zu geben (Gruppen 10 Uhr, Ausnahmen nach Absprache). Das Gepäck kann im Schuhraum deponiert werden. Vor der Abreise legen Sie bitte die gebrauchte Frottee-Wäsche in die blauen Zeinen. Wir bereiten die Rechnung zur Prüfung vor. Sie können bequem mit Karte am Tisch bezahlen. Nach 12 Uhr sind der Aufenthalt und Konsumation im Haus nicht mehr möglich.

6. Erweiterte Annullationsregel für Gruppen

Es ist Sache der Organisatorin/des Organisators vorher zu überprüfen, ob die Veranstaltung (Kurs, Seminar, Fest usw.) am entsprechenden Datum erlaubt ist. Die Annullation der Veranstaltung ist bei einem behördlichen Verbot kostenlos möglich, wenn sie innert 3 Tagen ab Bekanntwerden des Verbotes getätigt wird. Ist die Veranstaltung erlaubt, gelten die vertraglichen Annullationsfristen. Wenn das Hotel auf Grund einer unvorhergesehenen Situation (z.B. behördliche Anweisung, Erkrankung von Mitarbeitenden, mehreren Absagen, Reiseverbot o.ä.) schliessen muss, kann es vom Beherbergungsvertrag zurücktreten und es entfallen beiderseits Ersatzansprüche.

Die Organisatorin/der Organisator muss die Teilnehmenden darauf hinweisen, dass sie nur gesund anreisen dürfen (auch ohne Erkältung, Schnupfen, Husten etc.) und wenn Sie sicher sind, dass Sie in den vergangenen 10 Tagen keine Risikokontakte hatten.

Auch muss die Organisation den Teilnehmenden eine Reiseschutzversicherung empfehlen für den Fall einer Erkrankung/Quarantäne/Isolation oder der Anlass aus anderen Gründen nicht stattfinden kann, z.B. Erkrankung/Quarantäne/Isolation der Leitung.

7. Hinter den Kulissen

Auch wir beachten die Hygiene- und Abstandsregeln und halten uns an die behördlichen Auflagen. Wir lassen uns 2 x pro Woche testen oder sind geimpft. Wir bleiben Zuhause auch wenn wir nur einen leisen Verdacht haben, dass wir ansteckend sein könnten. Um den höheren Aufwand im Service und im Housekeeping etc. zu bewältigen arbeiten wir mehr in Doppelschichten. Wir lassen die Zimmer, wenn immer möglich, vor der nächsten Belegung leer stehen. Wenn das nicht möglich ist, werden alle relevanten Oberflächen desinfiziert. Wir informieren uns bei GastroSuisse, Kanton und dem BAG über den aktuellen Stand und passen die Massnahmen laufend an.

8. Meldepflicht

Wir sind verpflichtet Ihre vollständige Kontaktadresse aufzunehmen und zu prüfen. Falls jemand von uns innert 10 Tagen nach Ihrer Abreise erkrankt, werden wir Sie umgehend benachrichtigen. Bitte melden Sie es uns auch, wenn Sie innert 10 Tagen nach der Abreise erkranken sollten.

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